Die Taufanmeldung kann nur in der Wohnpfarre erfolgen.

Anmeldung im Pfarrb�ro von Sollenau m�glich!

Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen Pfarre taufen lassen wollen, erhalten Sie dazu von der Wohnpfarre nach der Taufanmeldung eine Tauferlaubnis.

Bei der Anmeldung wird ein Taufgespr�ch vereinbart, bei dem nach M�glichkeit Eltern und Pate oder Patin mit dem Seelsorger zusammenkommen.

 

Sie ben�tigen folgende Dokumente f�r eine Taufanmeldung:

 Geburtsurkunde des Kindes

 Meldezettel des Kindes, Taufscheine der Eltern (bei Fehlen eines Taufscheines der Eltern muss vor dem Pfarrer eine �eidesstattliche Erkl�rung� �ber die eigene Taufe abgegeben werden)

 Kirchlicher Trauungsschein der Eltern, Heiratsurkunde bei nur standesamtlicher Ehe, Vaterschaftsanerkennung bei unehelichem Kind

 

Taufschein des Paten/der Patin mit Firmungsvermerk Kirchlicher Trauungsschein des Paten/der Patin (standesamtliche Heiratsurkunde gen�gt nicht)

 

Voraussetzungen f�r das Patenamt:

Die Person, die von der Familie, dem Pfarrer oder T�ufling bestimmt wurde, muss:

 f�r diesen Dienst geeignet und dazu bereit sein,

 das 16. Lebensjahr vollendet haben,

 katholisch (und gefirmt) sein und das Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben,

 �berzeugend aus dem praktizierten christlichen Glauben leben und dadurch f�r den T�ufling Beispiel gebend sein,

 unbescholten sein;

 sie darf nicht Vater oder Mutter des Kindes sein.

 

Personen, die nicht (mehr) der katholischen Kirche angeh�ren, k�nnen nicht Taufpate oder Taufpatin sein.