Die Taufanmeldung kann nur in der Wohnpfarre erfolgen. Anmeldung im Pfarrb�ro von Sollenau m�glich! Wenn Sie Ihr Kind in einer anderen Pfarre taufen lassen wollen, erhalten Sie dazu von der Wohnpfarre nach der Taufanmeldung eine Tauferlaubnis. Bei der Anmeldung wird ein Taufgespr�ch vereinbart, bei dem nach M�glichkeit Eltern und Pate oder Patin mit dem Seelsorger zusammenkommen. Sie ben�tigen folgende Dokumente f�r eine Taufanmeldung: � Geburtsurkunde des Kindes � Meldezettel des Kindes, Taufscheine der Eltern (bei Fehlen eines Taufscheines der Eltern muss vor dem Pfarrer eine �eidesstattliche Erkl�rung� �ber die eigene Taufe abgegeben werden) � Kirchlicher Trauungsschein der Eltern, Heiratsurkunde bei nur standesamtlicher Ehe, Vaterschaftsanerkennung bei unehelichem Kind Taufschein des Paten/der Patin mit Firmungsvermerk Kirchlicher Trauungsschein des Paten/der Patin (standesamtliche Heiratsurkunde gen�gt nicht)
Voraussetzungen f�r das Patenamt: Die Person, die von der Familie, dem Pfarrer oder T�ufling bestimmt wurde, muss: � f�r diesen Dienst geeignet und dazu bereit sein, � das 16. Lebensjahr vollendet haben, � katholisch (und gefirmt) sein und das Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben, � �berzeugend aus dem praktizierten christlichen Glauben leben und dadurch f�r den T�ufling Beispiel gebend sein, � unbescholten sein; � sie darf nicht Vater oder Mutter des Kindes sein.
Personen, die nicht (mehr) der katholischen Kirche angeh�ren, k�nnen nicht Taufpate oder Taufpatin sein. |